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Die materielle Mitarbeiterbeteiligung umfasst im Wesentlichen die Kapitalbeteiligung und die Erfolgsbeteiligung. In angrenzenden Bereichen kommen das Mitarbeiter-Guthaben, die Entgeltumwandlung und das Wertguthaben hinzu.
Als Kapitalbeteiligung gelten alle Formen der schuld- und gesellschaftsrechtlichen Verknüpfung von Mitarbeiter und Arbeitgeber. Die Kapitalbeteiligungen werden in der Regel auf der Ebene der schuld- bzw. der gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen behandelt. Von der Beteiligungsgestaltung hängt es ab, ob das Mitarbeiterkapital Eigen- oder Fremdkapitalcharakter besitzt.
Die Erfolgsbeteiligung ist im Wesentlichen der Sphäre des Arbeitsrechts zuzurechnen. Die Möglichkeiten der Erfolgsbeteiligung richten sich in der Regel an den verfolgten Zielen aus und können sich am Unternehmensergebnis wie auch an Teilbereichen des Unternehmens orientieren. Auch Verlustbeteiligung sind je nach Gestaltungsziel möglich.
Aus dem Portfolio von Beteiligungsformen muss für eine erfolgversprechende Mitarbeiterbeteiligung ein Maßanzug für das Unternehmen geschneidert werden.
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